Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich und für alle Verträge über Designleistungen zwischen dem Kommunikationsdesigner Dirk Rietschel und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende und von den hier aufgeführten abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die hier aufgeführten Bedingungen gelten selbst dann, wenn Dirk Rietschel in Kenntnis entgegenstehender oder von hier abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Dirk Rietschel ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Werkvertrag und Lizenzrechte

2.1 Jeder von Dirk Rietschel angenommene Designerauftrag stellt ein gemischtes Vertragsverhältnis dar, bestehend aus Werk- und Lizenzvertrag. Der Werkvertrag verpflichtet Dirk Rietschel, das vom Auftraggeber bestellte Werk herzustellen, der Lizenzvertrag regelt die Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte daran. Unter Werke werden sämtliche denkbaren Designschöpfungen, insbesondere Fotodesign, Illustrationen, Kommunikationsdesign, Messe- und Ausstellungsdesign, Produktdesign und Textdesign verstanden.
2.2 Neben dem Werk unterliegen alle Entwürfe und Reinzeichnungen dem Urheberrechtsgesetz. Entwürfe sind alle Ergebnisse des kreativen Gestaltungs- und Findungsprozesses. Reinzeichnungen sind reproduktionsfähige Vorlagen des Werkes. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes geltend zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben seien sollten.
2.3 Werke, Entwürfe und Reinzeichnungen, gleich in welchem Medienformat, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Dirk Rietschel nicht verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Dirk Rietschel, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für die Designleistungen AGD/SDSt (jeweils in der zum Zeitpunkt des Verstoßes geltenden Fassung) üblichen Vergütung als vereinbart. Dirk Rietschel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens erhalten. Einen Anspruch auf den Erhalt offener Daten hat der Auftraggeber grundsätzlich nicht.
2.4 Dirk Rietschel überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein befristetes, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und national geltendes Recht auf Reproduktion der in Auftrag gegebenen Werke, Entwürfe und Reinzeichnungen, und zwar in üblicher Anzahl und in den dem Vertragszweck dienenden Medienformat, erteilt.
2.5 Diese Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6 Dirk Rietschel hat das Recht, auf den Vervielfältigungen und Veröffentlichungen über das Design als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Dirk Rietschel zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann Dirk Rietschel 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Dienstleistungen AGD/SDSt üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen. Dirk Rietschel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens erhalten.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht und keine Honorarminderung.
2.8 An Werken, Entwürfen und Reinzeichnungen werden keine Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an Dirk Rietschel zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

3. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten

3.1 Im Rahmen der Leistungserbringung ist Dirk Rietschel auf Mitwirkungsleistungen sowie die Beistellung des Auftraggebers angewiesen. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, Dirk Rietschel mit Mitwirkungs- und Beistellungspflichten unentgeltlich zu unterstützen. Zu den Mitwirkungsleistungen, die der Auftraggeber zu erbringen hat, gehören insbesondere zu stellende Materialien, Unterlagen, Drucksachen und Datenträger, die frei Haus anzuliefern sind. Dirk Rietschel ist nicht verpflichtet, die angegebenen Stückzahlen von Materialien und Drucksachen, die der Auftraggeber stellt, zu überprüfen. Der Auftraggeber allein ist dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
3.2 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von Rechten Dritter sein, zumindest soweit darüber verfügt wird. Andernfalls ersetzt der Auftraggeber die aus der Benutzung fehlerhafter Datenträger entstandenen Schäden und/oder stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung für die Werke, Entwürfe und Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen AGD/SDSt (jeweils in der zum Vertragsschluss geltenden Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2 Werden Werke, Entwürfe und Reinzeichnungen in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist Dirk Rietschel berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4.3 Verzögert sich die Durchführung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Dirk Rietschel eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei einem Verschulden des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, die Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen AGD/SDSt (jeweils in der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Fassung) gesondert berechnet.
5.2 Dirk Rietschel ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen, sofern mit dem Auftraggeber vereinbart. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dirk Rietschel entsprechende Vollmachten zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge für Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Dirk Rietschel abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Dirk Rietschel im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben, sofern mit dem Auftraggeber vereinbart.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Kosten für Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

6. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Gestaltungsfreiheit

6.1 Sollte die Partei nichts anderes vereinbart haben, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug sofort zahlbar.
6.2 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Dirk Rietschel geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
6.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Vertrages besteht Gestaltungsfreiheit von Dirk Rietschel.
6.4 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Dirk Rietschel hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Abschluss des Vertrages, 1/3 nach Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung des Werkes.
6.5 Bei Zahlungsverzug kann Dirk Rietschel Verzugszinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank pro anno verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. 6.6 Mit Gegenansprüchen kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von Dirk Rietschel ausdrücklich anerkannt sind.

7. Haftung

7.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Dirk Rietschel haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf wettbewerbs- und markenrechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulassung der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet.
7.4 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Dirk Rietschel gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, sofern Dirk Rietschel kein Auswahlverschulden trifft. Dirk Rietschel tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
7.5 Sofern Dirk Rietschel selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Dirk Rietschel zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
7.6 Der Auftraggeber stellt Dirk Rietschel von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Dirk Rietschel stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
7.7 Mit Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
7.8 Für Wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit des Werks sowie für die Neuigkeit des Produktes haftet Dirk Rietschel nicht. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Dirk Rietschel übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er Dirk Rietschel von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7.9 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, juristisch prüfen zu lassen, ob die von Dirk Rietschel gelieferten Materialien, Bilder, Texte, Inhalte und Gestaltung den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften genügen sowie für den beabsichtigten Zweck uneingeschränkt geeignet sind. Eine juristische Prüfung, auch bei der Entwicklung von Logos, Visual Keys und sonstigen Markenzeichen ist nicht, wenn nicht gesondert vereinbart, Bestandteil der Leistungen von Dirk Rietschel. Der Auftraggeber garantiert die Einhaltung vorstehender Verpflichtung und stellt Dirk Rietschel von allen aus der Nichteinhaltung erwachsenen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei.
7.10 Für die Vernichtung von Daten haftet Dirk Rietschel im Falle von grober Fahrlässigkeit, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung von Dirk Rietschel beschränkt sich für diesen Fall auf den Wiederherstellungsaufwand.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Gemeinsamer Erfüllungsort ist Radebeul.
8.2 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall soll der Vertrag mit einer Regelung durchgeführt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Lücken im Vertrag, die durch solche Bestimmungen zu ersetzen sind, welche die Parteien verständiger Weise unter Berücksichtigung der Absichten und Ziele dieses Vertrages geschlossen hätten, wenn ihnen die Lücke im Vertrag auf gefallen wäre.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.4 Gerichtsstand ist der Sitz von Dirk Rietschel .visuelle kommunikation, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dirk Rietschel ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
8.5 Dirk Rietschel darf den Namen des Auftraggebers in eine Referenzliste aufnehmen.

Radebeul, August 2013